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BGH, 20.03.1972 - II ZR 52/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erteilung und Widerruf der Vollmacht zu Verfügungen über ein Wertpapierdepot - Übertragung von Wertpapieren an Treuhänderin unter Vorbehalt des ausschließlichen Verwaltungsrechts,Verfügungsrechts und Nutznießungsrechts
Papierfundstellen
- WM 1972, 588
- DB 1972, 2010
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.03.1990 - V ZR 244/88
Entscheidung über einen Antrag auf Parteivernehmung
Ein fremdnütziger Treuhänder, der den Treugeber umfassend zur Verwaltung und Verfügung bevollmächtigt hat, kann die Vollmacht nämlich nicht ohne Kündigung des Treuhandverhältnisses wirksam widerrufen (BGH Urt. v. 20. März 1972, II ZR 52/71, WM 1972, 588;… Urt. v. 26. Februar 1988, V ZR 231/86, NJW 1988, 2603, 2604 = WM 1988, 714). - BGH, 26.02.1988 - V ZR 231/86
Widerruflichkeit einer unwiderruflich, aber ohne Rechtsgrund erteilten Vollmacht
Die vom Treuhandeigentümer dem Treugeber unwiderruflich erteilte Vollmacht zur Verwaltung, Veräußerung und Belastung des Treuguts (hier: Teileigentum) kann in der Regel dann widerrufen werden, wenn die der Vollmacht zugrundeliegende Abrede nur Belastungen erlaubt, der Treugeber aber die Sache verkauft (Abgrenzung zu BGH Urt. v. 20. März 1972, II ZR 52/71, WM 1972, 588).Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urt. v. 20. März 1972, II ZR 52/71, WM 1972, 588), daß ein fremdnütziger Treuhänder, der den Treugeber umfassend zur Verwaltung, Verfügung und Nutznießung bevollmächtigt hat, diese Vollmacht nur bei gleichzeitiger Kündigung des Treuhandverhältnisses widerrufen darf, weil beides untrennbar zusammengehört.